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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht
Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Lörrach kann jeder Arbeitnehmer aus der Region anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beanspruchen. Die Vereinsmitglieder können zudem das bestehende Leistungsportfolio in vollem Umfang kostenlos nutzen.
Unsere typischen Beratungsthemen sind:
● Gründung eines Betriebsrates
● Kündigungsschutzklagen
● Abmahnungen und wie man sich dagegen wehrt
● Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
● Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
● Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozesses
● Mobbing und Diskriminierung
● Probleme des Jugend- oder Mutterschutzes
● Alle Fragen rund um die Betriebsrente
● Ersteinschätzung eines Falles
● Rechtsschutz im Arbeitsrecht
Unsere Anwälte erbringen ihre Leistungen in der ArbeitnehmerHilfe Lörrach ehrenamtlich, dadurch sind die Beratungsleistungen zum Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Mit dem kalenderjährlichen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro, wird die Arbeit und Entwicklung unseres Vereins gewährleistet. Dafür danken wir unseren Mitgliedern und hoffen auf das Verständnis aller anderen Arbeitnehmer.
Kostenlose Vertretung ist unmöglich
Leider dürfen auch die Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe Lörrach ihre Klienten nicht zum Nulltarif vertreten. Täten sie es dennoch, würden sie sich strafbar machen, denn das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt die Gebührensätze vor und untersagt die kostenlose Vertretung von Mandanten. Die erlaubten Gebührensätze für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung dürfen das bis zum Zweieinhalbfachen betragen, unter der Voraussetzung, dass vom Anwalt ein entsprechender Aufwand geltend gemacht werden kann.
Unsere Anwälte wenden für Vereinsmitglieder, unabhängig vom Aufwand, ausnahmslos den einfachen Satz an. Bei der ArbeitnehmerHilfe Lörrach gibt es kostenlose Beratungsleistungen und Vergünstigungen, weil diese Tätigkeiten im Verein ehrenamtlich erbracht werden dürfen.
Ergänzung zur Rechtsschutzversicherung
Haben Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die das Arbeitsrecht einschließt, kann es trotz allem zu einem Problem kommen. Die Mehrzahl der Versicherungspolice schließt die Übernahme von Beratungskosten aus, obwohl diese fallen zuweilen auffällig hoch aus.
Die Beratungsleistungen der Rechtsanwälte unseres Vereins ist dagegen immer kostenlos. Voraussetzung um die nutzen zu können, ist lediglich die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Lörrach. Diese ist deshalb die ideale Ergänzung, um in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor finanziellen Risiken geschützt zu sein.
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Immer wieder ist zu hören, dass bedürftige Arbeitnehmer auf den Gang zum Arbeitsgericht und Rechtsanwalt verzichten, weil sie glauben, dass sie aus Kostengründen keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Das ist jedoch grundsätzlich falsch. Jeder Arbeitnehmer, der es sich nicht selbst leisten kann, hat für arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen einen gesetzlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Diese Prozesskostenhilfe deckt alle anfallenden Kosten ab. Das gilt für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ebenso, wie für die die im Laufe des Verfahrens anfallenden Gerichtsgebühren. Demnach gibt es auch für bedürftige Arbeitnehmer keinen Anlass, auf die Durchsetzung arbeitsrechtlichen Ansprüche vor Gericht zu verzichten.
Für die Gewährung der Prozesskostenhilfe, muss lediglich ein formloser Antrag beim Arbeitsgericht gestellt werden. Falls Sie das nicht selbst erledigen möchten, übernehmen das gern die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Lörrach für Sie.

Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
07621-9514420